Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens


Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens war vorauszusehen


FDP-Landesvorsitzender René DOMKE äußert sich zum gescheiterten NPD-Verbotsverfahren und übt scharfe Kritik an Caffier:

FDP - René Domke

(Foto: Privat)

Als Unsinn wies Innenminister Caffier die Kritik der FDP am erneuten NPD-Verbotsverfahren zurück. Nun wird ihm sein eigener Unsinn vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigt.

Von Anfang an hat die FDP darauf hingewiesen, dass mit dem erneuten Scheitern des Verbotsverfahrens die NPD zur Märtyrerin stilisiert werde. Dass die Partei verfassungsfeindliche Tendenzen trägt, ist unbestritten und höchstrichterlich festgestellt. Aber es kam darauf an, dass sie für ein Verbotsverfahren überhaupt in der Lage sein müsste, mit ihrem Einfluss die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gefährden. Spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hätte die NPD gewonnen, weil dort dieses entscheidende Kriterium bereits mehrfach in Urteilen herausgearbeitet wurde.

Den wohlmeinenden Rat der Freien Demokraten schlug der Innenminister jedoch aus und wollte mit seinen Länderkollegen mit dem Kopf durch die Wand. In unserem Rechtsstaat gibt es jedoch zu Recht hohe Hürden für ein Parteienverbot und diese waren und sind nicht erfüllt.

Die Energie, die in dieses Verfahren gesteckt wurde, hätte investiert werden müssen, um über den Weg der demokratischen Auseinandersetzung mit den kruden und abwegigen Theorien der NPD-Funktionäre diese Partei und ihr Programm zu enttarnen. Viel wichtiger ist es in die Köpfe der Leute zu dringen, die bei der NPD nach Lösungen suchen. Und dieser Prozess wird für alle Demokraten jetzt erschwert, denn die NPD wird aus dem Urteil ihre Legitimation ableiten. Das hätte verhindert werden können, hätte man nur einen Augenblick besonnen über eine wahrscheinliche Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht oder spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bis zu Ende nachgedacht.

Sollte dies den Aufstieg der NPD bedeuten, trifft die Befürworter und Initiatoren des Verfahrens zumindest die Schuld einer gewissen Fahrlässigkeit.

Schwerin - 17.01.2017
Text: FDP-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern