Schulentwicklungsplan mit Auflagen genehmigt


Landkreis Nordwestmecklenburg: Schulentwicklungsplan mit Auflagen genehmigt

Ministerin Birgit Hesse (SPD): Schulentwicklungsplanung ist ein aufwändiges Verfahren


Wichtiger Schritt bei der Schulentwicklungsplanung: Das Land hat den Schulentwicklungsplan des Landkreises Nordwestmecklenburg für die allgemein bildenden Schulen für den Zeitraum der Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 unter Auflagen genehmigt. Für die Grundschulen „Am Ploggensee“ und „Fritz Reuter“ in Grevesmühlen haben die Träger der Schulentwicklungsplanung nur eine gemeinsame Schülerzahlprognose vorgelegt. Notwendig ist jedoch eine Schülerzahlprognose für jede einzelne Schule für die Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020. Diese Schülerzahlprognose muss nachgereicht werden.

„Für viele Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ist die Genehmigung trotz der Auflagen eine gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Für viele Schulen konnte die Bestandsfähigkeit nachgewiesen werden. Die Schulentwicklungsplanung ist ein aufwändiges Verfahren. Dies gilt sowohl für den Landkreis, der die Unterlagen erstellen muss, als auch für das Ministerium, das die Planung letztlich genehmigt. Ich bin zuversichtlich, dass der Landkreis Nordwestmecklenburg die geforderten Nachweise bis Ende dieses Jahres nachreichen wird“, betonte Hesse.

Alle Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern sind dazu verpflichtet, einen Plan über die langfristige Entwicklung der Schulen in ihren jeweiligen Gebieten aufzustellen. Die Schulentwicklungspläne werden regelmäßig überprüft und im Abstand von fünf Jahren fortgeschrieben. Die Schulentwicklungspläne müssen dem Bildungsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.

Übersicht über die Schulen, die als bestandsfähig gelten:


Schwerin - 30.06.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur