Gartenabfälle gehören nicht ins Osterfeuer


Feuerwehr gibt Tipps für Brauchtumsfeuer

Zu Ostern lodern vielerorts die Osterfeuer: Doch dabei sollten einige Regeln eingehalten werden. So sind Osterfeuer nur in der Zeit von Karfreitag bis Ostermontag zulässig und dürfen nicht dazu genutzt werden, Grünschnitt aus dem Garten oder andere Abfälle zu verbrennen. Die Veranstalter werden gebeten, ihr Osterfeuer bei den Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen (SDS) per E-Mail an info@sds-schwerin.de, oder Tel. 0385 633 1670 anzumelden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

1. Die allgemeinen Sicherheitsregeln für offene Feuerstellen sind zu beachten. Brauchtumsfeuer tragen öffentlichen Charakter. Osterfeuer sollten zentral organisiert werden, damit nicht jeder sein eigenes Osterfeuer im Garten durchführt.
Bedenken Sie, dass Sie vor dem Entzünden des Feuers die Zustimmung des
Besitzers der Grundfläche eingeholt haben.

2. Als Brennmaterial sind nur solche Stoffe zulässig, bei deren Verbrennen keine unzulässige Immission von Schadstoffen entsteht. Das Verbrennen von Abfällen (Papier, beschichtetes oder behandeltes Abfallholz, Fenster- oder Türrahmen, Spanplatten, Möbelstücke, Autoreifen, Kunststoffe) ist verboten. In Schwerin ist das Verbrennen von Gartenabfällen ganzjährig verboten! Diese können über Bio-Tonnen, Biosäcke oder an den Recyclinghöfen entsorgt werden.

3. Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird. Käfer, Wildbienen, Igel, Spitzmäuse, auch Vogelarten wie Zaunkönig, Rotkehlchen oder Heckenbraunelle suchen mancherorts Unterschlupf im Osterfeuer-Lagerplatz. Vögel können auch schon ein Nest gebaut haben. Osterfeuer-Haufen, die von Tieren als Brut- oder Wohnstätte genutzt werden, dürfen nicht mehr abgebrannt werden! Schichten Sie das Brennholz bestenfalls erst am Tag des Feuers auf.

4. Osterfeuer sind nur in der Zeit von Karfreitag bis Ostermontag zulässig.
Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden - in der Regel bis 24.00 Uhr –
vollständig abgebrannt sein. Ein Zuwiderhandeln kann ein Ordnungsstrafverfahren wegen unzulässiger Abfallbeseitigung nach sich ziehen.

5. Bedacht werden sollte auch, dass die Feuerwehr verpflichtet ist, jeder eingehenden Brandmeldung nachzugehen. Eine vorherige Information der Leitstelle kann diesen Grundsatz nicht aufheben, wenn außen stehende Bürger das Feuer für einen Brand oder für eine unrechtmäßige Handlung halten.

Die Feuerwehr gibt diese Sicherheitstipps zum Osterfeuer:


Schwerin - 11.04.2017
Text: Pressestelle Landeshauptstadt Schwerin