Planungskosten für neue Eisenbahnüberführung


Innenministerium unterstützt Stadt Ludwigslust bei Finanzierung der Planungskosten für neue Eisenbahnüberführung

Der Bahnhof in Ludwigslust ist durch die besondere Verkehrslage der Stadt, etwa in der Mitte zwischen Hamburg und Berlin gelegen, ein wichtiger Haltepunkt im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG. Seit Jahren schon bemüht sich die Stadt um einen Ersatz für den alten Bahnübergang in der Bahnhofstraße, denn es gibt nur eine kreuzungsfreie Querung der IC/ICE-Strecke Hamburg-Berlin, die über die Brücke im Verlauf der B 106 durch das Stadtgebiet führt.

Mit einer zweiten kreuzungsfreien Bahnquerung soll nicht nur ein möglicher Verkehrsinfarkt bei einer Sperrung der Brücke verhindert werden. Auch ein barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen wäre mit einem Neubau möglich.

Die Kosten für eine kreuzungsfreie Querung werden gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz vom Bund (DB Netz AG), dem Land M-V und der Stadt anteilig getragen. Bevor es jedoch mit dem Bauwerk losgehen kann, sind umfangreiche Planungen nötig. Diese waren bereits 2014 vertraglich zwischen der DB Netz AG und der Stadt Ludwigslust vereinbart worden.

Darin ist auch festgeschrieben, dass die Stadt sich anteilig an den Kosten für das Erstellen der Planungsunterlagen beteiligt. Erst auf deren Grundlage sind u.a. die Beantragung von Fördermitteln und der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit dem Bund möglich.

Die anteiligen Planungskosten fallen jedoch deutlich höher aus, als ursprünglich angenommen. Damit die Planungsphase nicht ins Stocken gerät, gewährt das Innenministerium eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 305.400 EUR.

„Planungskosten sind in der Regel bei Sonderbedarfszuweisungen nicht förderfähig. In diesem Fall soll jedoch eine Ausnahme gemacht werden. Um ein derartig kostenintensives Bauvorhaben umzusetzen, die Kreuzungsvereinbarung mit dem Bund abzuschließen und weitere Fördermittel beim Land beantragen zu können, sind hochwertige Planungsunterlagen unerlässlich. Daher werden die damit verbundenen Kosten ausnahmsweise zu 50% gefördert“, begründet Innenminister Lorenz Caffier seine Entscheidung.

Wenn alle Voraussetzungen für den Neubau der geplanten Eisenbahnüberführung vorliegen und die Stadt Ludwigslust aufgrund des ihr verbleibenden sehr hohen kommunalen Eigenanateils einen weiteren Antrag auf Sonderbedarfszuweisungen stellt, wird die jetzt ausgereichte Förderung der Planungskosten dann allerdings ganz oder teilweise angerechnet werden.

Schwerin - 10.11.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa