Thema: Unterhaltsvorschuss


Unterhaltsvorschuss wird ab 1. Juli bis zum 18. Lebensjahr gezahlt

Verwaltung bereitet sich auf Antragsflut vor/Schichtdienst eingerichtet

Die am 1. Juli in Kraft tretende Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bringt deutliche Verbesserungen für Alleinerziehende und Kinder – auch in Schwerin. Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von sechs Jahren wird aufgehoben. Damit kommen viele Alleinerziehende erneut in den Genuss dieser Hilfe. Die Stadtverwaltung Schwerin rechnet mit einer Verdoppelung der Fallzahlen. Derzeit beziehen in der Landeshauptstadt etwa 1100 Unterhaltsberechtigte den staatlichen Unterhaltsvorschuss.

Um in den Genuss der Neuregelung zu kommen, müssen alleinerziehende Eltern, die mit ihren unterhaltsberechtigten Kindern in Schwerin leben, den Unterhaltsvorschuss beim Fachdienst Jugend der Landeshauptstadt neu beantragen. Für Juni und Juli wird daher eine Antragsflut erwartet. Der Fachdienst hat während der Sprechtage der Stadtverwaltung eine zentrale Antragsannahme im Raum E.020 organisiert, die im Schichtdienst mit sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unterhaltsvorschusskasse besetzt ist.
Der Unterhaltsvorschuss wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Die entsprechenden Vordrucke und Merkblätter sind während der Öffnungszeiten in der Unterhaltsvorschusskasse in der 3. Etage des Stadthauses erhältlich, wo auch die Terminvergabe für die zentrale Antragsannahme erfolgt. Alternativ können die online ausfüllbaren Anträge sowie das Merkblatt zum neuen Unterhaltsvorschuss jederzeit unter www.schwerin.de heruntergeladen werden.

(https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/formulare_im_ueberblick Jugendamt)

Da viele Alleinerziehende einen neuen Antrag stellen werden, benötigen sie unbedingt einen Beratungstermin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse werden die Antragsteller bereits bei der Terminabstimmung darüber informieren, welche Unterlagen zum Termin mitzubringen sind.

Was ändert sich und für wen?
Ab dem 1. Juli 2017 kann der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres besteht dann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder diese durch die Unterhaltsvorschussleistung vermieden werden kann. Es besteht ebenfalls ein Anspruch, wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro monatlich verdient.

Wer sind Ansprechpartner im Stadthaus?
Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse im Fachdienst Jugend, der sich in der 3. Etage des Stadthauses befindet. Folgende Ansprechpartner sind für die Terminvereinbarung erreichbar:

Herr Mey - Telefon 545-2237 - Zimmer 3.075
Frau Frahm - Telefon 545-2239 - Zimmer 3.049 a
Frau Wockmann - Telefon 545-2246 - Zimmer 3.048 a
Frau Ziebarth - Telefon 545-2240 - Zimmer 3.064
Frau Wallner - Telefon 545-2225 - Zimmer 3.046 a
Frau Schümann - Telefon 545-2165 - Zimmer 3.049
Frau Rehfeld - Telefon 545-2216 - Zimmer 3.048 a

Schwerin - 23.06.2017
Text: Pressestelle Landeshauptstadt Schwerin


Neues Unterhaltsvorschussgesetz noch nicht in Kraft

Nach Veröffentlichung wird Geld rückwirkend zum 1. Juli ausgezahlt

Die Landeshauptstadt Schwerin weist darauf hin, dass die Anträge zum ausgeweiteten Unterhaltsvorschussgesetz noch nicht abschließend bearbeitet werden können und das Geld daher noch nicht ausgezahlt wird. Die bereits im Juni beschlossene Ausweitung des Gesetzes wurde noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist daher noch nicht in Kraft getreten. Nach der Veröffentlichung werden alle gestellten Anträge priorisiert abgearbeitet. Das Geld wird dann auch rückwirkend zum 1. Juli ausgezahlt.

Bereits seit dem 19. Juni 2017 können Alleinerziehende im Fachdienst Jugend ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz stellen. Bis zum 02.08.2017 lagen bereits 434 Anträge vor. Anträge aufgrund der künftigen Gesetzgebung können wie bisher mit Terminabsprache im Stadthaus abgegeben werden.

Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Das novellierte Gesetz sieht vor, den Bezug des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten (bisher bis 12. Lebensjahr) und die Befristung von bisher 72 Leistungsmonaten aufzuheben.

Schwerin - 04.08.2017
Text: Pressestelle Landeshauptstadt Schwerin