Sicherheitsüberprüfung von Windkraftanlagen


Zum Artikel "Umgeknickte Windräder: Drehten Rotoren zu schnell?" (Ostsee Zeitung vom 11.03.2017)

Aktionsbündnis Freier Horizont fordert unabhängige regelmäßige Sicherheitsüberprüfung von Windkraftanlagen

Wenn es um das Thema Sicherheit in Deutschland geht, wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Während Autofahrer regelmäßig zum TÜV und zur Abgasuntersuchung müssen, Grundstückseigentümer Abwasseranlagen oder Öltanks prüfen lassen müssen oder Unternehmen bewegliche Elektrogeräte wie Kaffeemaschinen oder Wasserkocher ständig unabhängig überprüfen lassen müssen, gibt es eine Branche in Deutschland, in der das komplett anders geregelt ist:
In der Windkraftbranche haben die Lobbyisten auch hier perfekte Arbeit geleistet, die Maximalprofit gewährleistet. Man "überprüft" sich - gewinnbringend - ganz einfach selbst.

Das funktioniert folgendermaßen:

Ein Windmüller kauft eine Anlage vom Hersteller A, der hat "rein zufällig" ein Tochter(Service-)unternehmen B und verkauft mit dem Windrad gleich den Servicevertrag mit. Anlagenbetreiber, Anlagenhersteller und Servicefirma einigen sich darauf, dass der Betreiber dafür eine festgeschriebene prozentuale Ertragsbeteiligung von seiner staatlichen Einspeisevergütung an seine Vertragspartner überweist.

Im Gegenzug garantieren Anlagenhersteller nebst Servicefirma dem Betreiber eine bis zu 95 %ige Leistungsbereitschaft der Anlagen. Wenn nicht, hat der Windmüller Anspruch auf Schadensersatz. Ein sauberes Dreiecks-Geschäft dieser "sauberen" Branche. Und was macht die Politik? Sie schaut zu - oder sollte man besser sagen: Sie schaut weg?!

Und so passiert es, dass dann Anlagen, wie in jüngst Zeit häufig geschehen, eben einfach mal so umknicken. Zum Glück ist (noch) niemand dabei zu Schaden gekommen. Doch es stehen etliche Anlagen sehr dicht an Straßen und Wegen, viele auch auf bearbeiteten Nutzflächen. Die Anlagen werden immer gigantischer, und mit ihrer Höhe steigen auch Materialansprüche und damit das Risiko und die Auswirkungen von Havarien.

Es wird höchste Zeit, diesem höchst anrüchigen Geschäftsmodell einen Riegel vorzuschieben. Windkraftanlagen sollten zumindest der Nutzung von Kraftfahrzeugen gleichgestellt werden:

Eine erste Überprüfung drei Jahre nach Erstinbetriebnahme und danach wegen eines erhöhten Risikos alle zwei Jahre und dies von einer UNABHÄNGIGEN PRÜFSTELLE.

Das ist das Mindeste, worauf potentiell gefährdete Anwohner und Passanten und letztlich auch die Kapitalanleger einen Anspruch haben. Die Zeit für unkontrollierte Selbstüberprüfung ist abgelaufen. Das Aktionsbündnis fordert die Politik zu verantwortlichem Handeln auf und dazu, nicht weiterhin wegzuschauen.

Wismar - 12.03.2017
Text: FREIER HORIZONT - Aktionsbündnis gegen unkontrollierten Windkraftausbau