Stadtradeln


Energieministerium erstattet Kommunen aus M-V die Teilnahmegebühr

Ab Anfang März können sich Städte und Gemeinden für das 10. bundesweite „Stadtradeln“ anmelden. Das Schweriner Energieministerium unterstützt dabei zum dritten Mal in Folge Städte und Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern finanziell. Es stellt wie in den beiden vorangegangenen Jahren 10.000 Euro zur Verfügung, aus denen die Teilnahmegebühr für radelbegeisterte Kommunen des Landes erstattet werden kann.

Greifswald - Stadtradeln

Die Greifswalder Stadtradler sind auch in diesem Jahr wieder am Start. Foto: Stadtwerke Greifswald

„Das Stadtradeln ist eine schöne Aktion, um das Bewusstsein für das Fahrrad als Alternative zum Auto zu schärfen. Als Minister, der für Energie und Verkehr zuständig ist, kann ich diese Initiative nur begrüßen“, sagt Christian Pegel, der selber gern auf den Drahtesel steigt, wenn es Zeit und Route erlauben.

„Damit viele Städte und Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern mitmachen, haben wir vor zwei Jahren zum ersten Mal diesen Fördertopf bereitgestellt. Ich würde mir wünschen, dass sich neben den großen Städten auch mehr kleine Gemeinden und gern auch die Landkreise beteiligen“, so der Minister.

2016 haben die Städte Greifswald, Ludwigslust, Rostock und Schwerin das Bundesland vertreten. Mit insgesamt gut 4000 aktiven Radlern haben sie in ihrem jeweils dreiwöchigen Aktionszeitraum mehr als 617.000 Kilometer zurückgelegt und damit fast 90.000 Kilogramm Kohlendioxid vermieden, die etwa beim Zurücklegen derselben Strecke mit dem Auto angefallen wären.

Beim Stadtradeln kann jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis und jede Region mitmachen. Ein Stadtratsbeschluss oder ähnliches ist für eine Teilnahme nicht zwingend erforderlich. Das Einverständnis der Kommune, zum Beispiel durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die Verwaltung, muss jedoch gegeben sein. Bei der Anmeldung über die Webseite www.stadtradeln.de muss zudem mindestens eine Ansprechperson vor Ort für das Stadtradeln in der Kommune genannt werden. Der Aktionszeitraum, in dem dann alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Das heißt, frühestmöglicher Starttermin ist der 1. Mai, letzter 10. September. Anmeldungen werden bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin angenommen.

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung übernimmt die Anmeldegebühr für die sich anmeldenden Kommunen, so lange, bis der Fördertopf in Höhe von 10.000 Euro ausgeschöpft ist. Die Gebühren variieren je nach Einwohnerzahl. Das Geld wird entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Dies erfolgt direkt bei Anmeldung auf www.stadtradeln.de – die Kommune muss nicht in Vorleistung gehen.
„In den vergangenen Jahren wurde dieser Topf nicht ausgeschöpft. Wir würden uns aber sehr freuen, wenn sich auch in unserem Bundesland immer mehr Gemeinden für diese Aktion zu Gunsten des Ressourcen schonenden Fahrrads begeistern würden“, sagt Christian Pegel. Deutschlandweit waren im vergangenen Jahr knapp 500 Kommunen dabei, von Aachen bis zum bayrischen Zirndorf im Landkreis Fürth.

Schwerin - 06.02.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung