Es fliegt was durch die Luft ....


Regeln für Nutzung von Drohnen und Luftballons


Seit einigen Jahren sind sie auf dem Markt und erfreuen sich gerade bei Fotografen und Filmleuten größter Beliebtheit: Drohnen bzw. Quadrocopter. Aus völlig neuen Perspektiven werden damit wunderbare Bilder geschossen, die den Betrachter zum Staunen bringen und oftmals zu der Erkenntnis, eine Landschaft oder ein Objekt noch nie so gesehen zu haben.

Drohne im Einsatz

(Foto: Pressestelle Hansestadt Stralsund)


Dass die Drohnennutzer beim Betrieb der Fluggeräte Regeln zu beachten haben, wissen sie im Großen und Ganzen. Die werden dabei vom Bund und dem jeweiligen Bundesland festgelegt. Zusätzlich gilt es aber auch, weitere Anforderungen vor Ort zu beachten und einzuhalten. Diese sowie die Regeln von Bund und Land hat die Hansestadt Stralsund für ihr Stadtgebiet jetzt in einer Übersicht zusammengefasst. Daraus ist zum Beispiel ersichtlich, wo welcher Antrag zustellen ist und welche Behörden speziell für den Stralsunder Raum zu kontaktieren sind.

Ein weiterer neuer Service auf www.stralsund.de gibt Hinweise zum Aufstieg von Luftballons. Wenn geplant ist, zu einem Event mehr als 500 Luftballons aufsteigen zu lassen, so ist dafür eine Freigabe einzuholen. Adressen und Formulare dafür finden sich ebenfalls auf der neuen Serviceseite.

Kurzlinks zu den Hinweisen auf www.stralsund.de:
für Drohnen: http://bit.ly/2va4UCs
für Luftballons: http://bit.ly/2uzrhQg

Stralsund - 03.08.2017
Text: Pressestelle Hansestadt Stralsund