Fertig markiert: Fahrradschutzstreifen


Fertig markiert: Fahrradschutzstreifen im Stralsunder Stadtgebiet


Seit wenigen Tagen sind sie fertig markiert und werden auch schon fleißig genutzt - die Fahrradschutzstreifen auf drei Straßen im Stralsunder Stadtgebiet. Zu finden sind sie auf dem Knieperwall, in der Karl-Marx-Straße sowie in der Feldstraße. Um die Verkehrssicherheit für die Radfahrer zu erhöhen, die auf der Fahrbahn fahren, wurden dafür auf der Fahrbahn Schutzstreifen für Radfahrer markiert.

Fahrradschutzstreifen

(Foto: Pressestelle Hansestadt Stralsund)


Ziel dieser Schutzstreifen ist, das sogenannte Benutzungsrecht des Fahrradfahrers auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Der sichere Radfahrer, der auf der Fahrbahn fahren möchte, erhält einen „Schutzraum“, gleichzeitig wird dem Kfz-Fahrer verdeutlicht, hier fährt der Radfahrer richtig. Der Schutzstreifen darf dagegen nur dann vom Kfz-Verkehr überfahren werden, wenn es für den sogenannten Begegnungsverkehr erforderlich ist.

Gemäß Straßenverkehrsordnung fährt der Radfahrer üblicherweise auf der Fahrbahn. Sind baulich angelegte Radwege vorhanden oder die Benutzung des Gehwegs durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ freigegeben, so kann der Radfahrer wählen, ob er die Fahrbahn nutz oder den Radweg bzw. den Gehweg. Nur wenn die Radwege durch Verkehrszeichen benutzungspflichtig ausgeschildert sind, muss der Radfahrer den Radweg benutzen und darf nicht auf der Fahrbahn fahren. In der Karl-Marx-Straße und in der Feldstraße kann der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren oder aber die nicht benutzungspflichtigen Radwege bzw. die für Radfahrer freigegeben Gehwege nutzen.

Die Schutzstreifen zu nutzen, ist keine Pflicht. Im Bereich der Schutzstreifen können weiterhin auch die Radwege bzw. die für Radfahrer freigegebene Gehwege genutzt werden, umgekehrt darf der Radfahrer auch weiterhin die Fahrbahn nach dem Ende der Schutzstreifen weiter nutzen.

Stralsund - 10.08.2017
Text: Pressestelle Hansestadt Stralsund