Richtlinie für Tagesmütter ist unzureichend


GRÜNE halten neue Richtlinie für Tagesmütter als unzureichend

Rückwirkende Zahlungen nicht berücksichtigt

Ab dem 1.1.2018 sollen Tagesmütter im Landkreis Vorpommern-Rügen endlich besser bezahlt werden. Diese Novellierung der Richtlinie ist auch notwendig geworden, weil viele Regelungen nicht mehr praxistauglich waren.

Anett Kindler, sachkundige Einwohnerin für die bündnisgrüne Kreistagfraktion: "Wir sind auf die Tagesmütter als gleichwertige Betreuungsvariante für Kinder unter 3 Jahren angewiesen. Dazu gehören auch eine angemessene Bezahlung und ein gewisser Freiraum an Ausgestaltung der konzeptionellen Arbeit. Dass, nach 5 Jahren die alte Richtlinie endlich überarbeitet und am 18. Januar im Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde, zeugt jedoch eher von einem Schnellschuss, der Alibicharakter hat. Wir haben zahlreiche Schwachstellen, die nachgearbeitet werden müssen. Die nicht gelöste Vertretungsregelung, die unzureichende Klärung eines finanziellen Ausgleiches, wenn Familien zwischenzeitig nur einen Halbtagsplatz benötigen und die geringe Ausstattung für Sachkosten sind nur einige Punkte, die unzureichend geklärt sind. Wir werden weiterhin mit den Tagesmüttern in Kontakt bleiben und im Jugendhilfeausschuss eventuelle Nachbesserungen beantragen.“

Redaktioneller Hinweis:
Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege nach §§ 22 I, 23 I, III, 24 I - III SGB VIII in Bezug auf die Ausgestaltung der Kindertagespflege des Landkreis Vorpommern-Rügen [171 KB]

Stralsund - 20.12.2017
Text: Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen