Verbrennen nicht generell verboten


André Meißner (CDU): Verbrennen von Baum-, Strauch- oder Heckenschnitt nicht generell verboten


„In den letzten Tagen wurden viele Garten- und Grundstücksbesitzer verunsichert, ob sie künftig noch Baum-, Strauch- oder Heckenschnitt im März verbrennen dürfen.“, sagt CDU/FDP-Bürgerschaftsmitglied André Meißner. Hintergrund sind Presseberichte, wonach der Fachdienst Umwelt des Landkreises das Verbrennen untersagt hätte. Der Landrat hat hierauf reagiert und mitgeteilt, dass es sich hierbei offenbar um ein Missverständnis handelt. Er hat klar gemacht, dass es keine neue Regelung für das Verbrennen von Baum-, Strauch- oder Heckenschnitt gibt und verwies auf die Auslegungs- und Ermessensspielräume der Pflanzenabfalllandesverordnung.

CDU - André Meißner

(Foto: Privat)

„Das Verbrennen ist nach wie vor möglich, wenn die Entsorgung über den Wertstoffhof oder die Bio-Tonne nicht möglich ist oder nicht zumutbar ist.“, betont André Meißner. „Auf vielen privaten Grundstücken in der Hansestadt Stralsund fällt im Frühjahr und Herbst aber deutlich mehr Baum-, Strauch- oder Heckenschnitt an, als über die Bio-Tonne (120/240 Liter) entsorgt werden kann. In diesen Fällen dürfte eine Entsorgung über die Bio-Tonne nicht zumutbar sein. Wir haben deshalb die Verwaltung der Hansestadt gefragt, ob in diesen Fällen das Verbrennen auch weiterhin möglich ist.“, kommentiert André Meißner eine Kleine Anfrage für die nächste Bürgerschaftssitzung.

„Das Verbrennen von Pflanzenabfällen sollte mit Einführung der Biotonne die große Ausnahme sein. Das Verrottenlassen oder Kompostieren sind meistens gute Alternativen insbesondere für anfallendes gesundes Laub.“, so Meißner. „Baum-, Strauch- oder Heckenschnitt fällt aber in größeren Mengen an und kann häufig nicht ohne Probleme entsorgt werden. Gerade für ältere Bürger oder Personen ohne besondere Transportmöglichkeit wäre eine Entsorgung beim Wertstoffhof keine geeignete und zumutbare Alternative. In diesen Fällen muss ein Verbrennen auch weiterhin möglich bleiben.“ sagte Meißner und verwies auf den vom Landrat ausgesprochenen Appell an die Eigenverantwortlichkeit der Bürger.

„Ich möchte betonen, dass die Brauchtumsfeuer von dieser Diskussion nicht umfasst sind.“, sagte Meißner abschließend. „Sie sind nach wie vor möglich.“

Stralsund - 21.02.2017
Text: CDU / FDP - Fraktion der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund