Verkauf aus besonderem Anlass


Verkauf aus besonderem Anlass rechtzeitig beantragen

Aus besonderem Anlass, wie zum Beispiel den stillen Feiertagen (Volkstrauertag und Totensonntag) sowie der Adventszeit, dürfen Händler Waren gelegentlich und außerhalb von Läden anbieten, ohne eine Reisegewerbekarte besitzen zu müssen. Insbesondere gilt dies für den Verkauf von Grabschmuck, Tannengrün und Weihnachtsbäumen. Voraussetzung ist jedoch eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist beim Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Schillstraße 5 - 7, Zimmer 113, zu beantragen.
Ein Antragsformular finden Interessierte auf der offiziellen Internetseite der Stadt hier: http://bit.ly/2xQpf1L

Für den Verkauf auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese Genehmigung ist beim Bauamt, Abteilung Straßen und Stadtgrün, Bereich Sondernutzung, in der Badenstraße 17, einzuholen. Das Formular dafür findet sich auf dieser Seite: http://bit.ly/2gndZPe

Stralsund - 19.10.2017
Text: Pressestelle Hansestadt Stralsund