Täter-Ermittlung durch erweiterte Gen-Analyse


Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU): Täter-Ermittlung durch erweiterte Gen-Analyse präzisieren

Die Justizministerin begrüßt den von Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag zur Erweiterung der Feststellungsmöglichkeiten aus DNA-Spuren

„Es ist keinem Opfer, keinem Hinterbliebenen zu erklären, warum heute bei Ermittlungen zu schwerwiegenden Straftaten die modernen technischen Möglichkeiten nicht im verfassungsrechtlichen Rahmen ausgeschöpft werden sollten. Gerade bei Entführungen, bei Mordfällen oder bei Sexualstraftaten ist es wichtig, dass die Suche nach den Straftätern zügig und so zielsicher wie nur denkbar erfolgt. Von gesuchten Schwerverbrechern gehen große Gefahren für die Bevölkerung aus. Dieser Angst müssen wir Rechnung tragen. Die Gen-Analyse gehört zu den wirksamsten Instrumenten der Verbrechensbekämpfung, sie darf aber der Entwicklung der Wissenschaft nicht hinterherhinken. Mit einer Erweiterung der Zulässigkeit, aus aufgefundenem Spurenmaterial die äußerlich erkennbaren Tätermerkmale festzustellen, werden sich die Täter präziser und zügiger ermitteln lassen“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Mit der beantragten Änderung der strafprozessualen Vorschrift zur molekulargenetischen Untersuchung (§ 81e StPO) sollen die zulässigen Feststellungsmöglichkeiten auf Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe sowie biologisches Alter erweitert werden.

Justizministerin Hoffmeister: „Dieser Änderungsantrag ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. In dem damit in Lauf gebrachten Gesetzgebungsverfahren wird aber auch die Erweiterung auf die inzwischen mit hoher Verlässlichkeit mögliche Feststellung der biogeografischen Herkunft des Spurenlegers in den Blick zu nehmen sein, mit der belastbare regionalspezifische, zumindest kontinentalspezifische Zuordnungen getroffen werden können.“

„Entführungen, Mordfälle, Gewalt- oder Sexualstraftaten aufzuklären, dauert oft sehr lange. Und nicht selten war das einst am Tatort gesicherte Gen-Spurenmaterial nach Jahren der Ermittlungen der entscheidende Hinweis. Bislang ist die DNA aufgrund der durch technischen Fortschritt überholten Gesetzeslage nur sehr eingeschränkt verwertbar. Ich setze mich dafür ein, den Strafverfolgungsbehörden unseres Landes die nach heutigem wissenschaftlichem Stand effektivsten Instrumente der Verbrechensbekämpfung an die Hand zu geben und damit zugleich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen.“

Schwerin - 10.02.2017
Text: Justizministerium