Urteil im NPD-Verbotsverfahren bedauerlich


Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) : Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren bedauerlich

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren erklärte der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering heute in Schwerin:

„Das ist ein bedauerliches Ergebnis, das wir aber natürlich akzeptieren müssen.

Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht sehr klar festgestellt hat, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist, die planvoll an der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung arbeitet. Sie ist eben keine Partei wie andere auch.

Allerdings hat das Verfassungsgericht keine ausreichende Gefährlichkeit der Partei gesehen, um ein Verbot auszusprechen. Es ist in der Tat ein Erfolg, dass die NPD seit der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern in keinem Landtag mehr vertreten ist. Dennoch ist das Urteil für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern, in dem die NPD in den vergangenen zehn Jahren ihre Kräfte konzentriert hat, bitter. Denn bei uns verfügt die Partei nach wie vor über Strukturen, über kommunale Mandate und Verbindungen in die Kameradschaftsszene.

Die Landesregierung wird den Kampf gegen Rechtsextremismus und Gewalt und für eine freiheitliche, offene und demokratische Gesellschaft weiter fortsetzen.“

Schwerin - 17.01.2017
Text: Staatskanzlei / Ministerpräsident


Innenminister Lorenz Caffier (CDU): Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert nichts an der Verfassungsfeindlichkeit der Partei!


Der Minister für Inneres und Europa respektiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auch wenn er auf ein anderes Ergebnis gehofft hat. „Risikolose Gerichtsverfahren gibt es nicht und vor dem geschichtlichen Hintergrund in Deutschland gelten für ein Parteienverbot zu Recht besonders hohe verfassungsrechtliche Hürden. Ich sehe es gleichwohl als Erfolg an, dass das NPD-Verbotsverfahren überhaupt durchgeführt wurde. Dies zeigt, dass der antragstellende Bundesrat den strengen rechtsstaatlichen Grundsätzen, die in einem solchen Verfahren gelten, penibel Rechnung getragen hat. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns überdies für die Zukunft Rechtssicherheit. Wir haben jetzt ein Grundsatzurteil mit allgemeingültigen Maßstäben zur Prüfung der Frage, wann liegt eine „konkrete Gefährdung der Demokratie“ vor, wie viel Freiheit gegenüber den Feinden der Freiheit will und kann sich eine Demokratie leisten“, sagte Lorenz Caffier in Karlsruhe nach der Urteilsverkündung. „Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass die NPD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger verfassungsfeindlich ist und sie die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will. Das Urteil hat auch gezeigt, dass ein Parteienverbotsverfahren heute anderen rechtlichen Erwägungen unterliegt, als dies bei den früheren Verboten der Fall war.“

Innenminister Caffier dankte allen an der Materialsammlung beteiligten Sicherheitsbehörden für die professionelle Arbeit, durch die Fehler, die im Jahr 2003 zur Einstellung des Verbotsverfahrens gegen die NPD führten, vermieden wurden. Die Staatsfreiheit auf der Führungsebene der Partei konnte belegt werden und auch die nötigen Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD wurden beigebracht. Sein Dank galt auch den Herren Professoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff, die der Bundesrat im Februar 2013 als Verfahrensbevollmächtigte beauftragt hatte. Die Prozessbevollmächtigten hatten dem Verbotsantrag gute Erfolgsaussichten beigemessen, auch Materialsammlung und Kurzfassung führten auf der Innenministerkonferenz am 6. Dezember 2012 zu der Einschätzung, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Abschluss des Verbotsverfahrens gegeben ist.

Von besonderer Bedeutung war dabei die NPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, die eine zentrale Rolle für den Rechtsextremismus im Land einnahm und mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln insbesondere die propagandistische Arbeit des NPD-Landesverbandes, aber auch die der Bundespartei unterstützte. Zugleich war es ihr möglich, Neonazikader als Fraktions- oder Wahlkreismitarbeiter zu beschäftigen, die ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten mit staatlicher Alimentation durchführen konnten. Auch dies war Anlass, ein Verbotsverfahren anzustreben.

„Die NPD ist am Ende des Verfahrens nicht verboten und aufgelöst worden, was aber nichts an der Verfassungsfeindlichkeit der Partei ändert. Die Schutzmechanismen außerhalb des Parteienverbots wie z.B. die intensive Beobachtung durch den Verfassungsschutz greifen weiterhin und die Gesellschaft wird den Kampf gegen Rechtsextremismus auch zukünftig als kontinuierliche Aufgabe ansehen müssen. Auch bei einem NPD-Verbot wäre der Schalter in den Köpfen ihrer Anhänger ja nicht umgelegt worden“, betonte der Minister. „Nach wie vor ist die NPD in unserem Land mit Neonazigruppen verzahnt und markiert mit ihrer rassistischen Ideologie die Ziele für die gewaltbereite rechtsextremistische Szene. Auch darf die politische Wirksamkeit der Partei nicht unterschätzt werden. Immerhin ist der Landesverband der NPD auf der kommunalen Ebene weiterhin politisch verankert und kann von hier seine verfassungsfeindliche Strahlkraft zu entfalten. Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht aber auch den Weg für den Gesetzgeber eröffnet, zu prüfen, ob diese verfassungsfeindliche Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. “

Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa in Mecklenburg-Vorpommern und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Länder war seit seinem Amtsantritt 2006 ein vehementer Befürworter eines Verbotes der NPD.

Die Verbotsüberlegungen fußten auf den mehrjährigen Erfahrungen mit der NPD und ihrer politischen Relevanz als größte Partei im rechtsextremistischen Lager mit einer eindeutig neonazistischen Ausrichtung. Von Bund und Ländern wurde bereits im Jahr 2012 eine gemeinsame, ca. 1.000 Seiten umfassende Materialsammlung erarbeitet, um die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages prüfen zu können. Dabei hat das Land Mecklenburg-Vorpommern viele aussagekräftige Belege beigesteuert und der Verfassungsschutz des Landes hat maßgeblich an der Erstellung der Materialsammlung und damit der Antragsschrift und weiterer Schriftsätze im Verlauf des Verfahrens mitgewirkt. In der Beweisführung wurde insbesondere auch auf die spezielle Organisationsfähigkeit der NPD und ihres Propagandaapparats sowie auf die enge Verbindung mit der Neonaziszene hingewiesen.

Schwerin - 17.01.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa