Bauarbeiten zur Umgestaltung


Bauarbeiten zur Umgestaltung der Straße „Neustadt“ in der Hansestadt Wismar

Die Hansestadt Wismar plant die Umgestaltung der Straße „Neustadt“. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der Hansestadt geleistet. Die Straße „Neustadt“ ist eine wichtige Verbindung vom Hafengebiet in die Altstadt und ein wichtiger Bestandteil der historischen Altstadt.

Der hauptsächliche Baubereich erstreckt sich von der Einmündung „Breite Straße/Neustadt“ bis „Lübsche Straße“.

Die Baumaßnahme beinhaltet die Erneuerung der Verkehrsflächen mit dem Straßenbereich und den beidseitigen Gehwegen sowie die Hausvorfelder. Weiterhin wird durch den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der veraltete Mischwasserkanal durch ein Trennsystem, d. h. getrennte Regen- und Schmutzwasserkanäle, ersetzt und damit die Entsorgungssicherheit verbessert.

Die neue Linienführung der Fahrbahn orientiert sich weitestgehend an der alten Linienführung. Der Querschnitt der Straße wird sich hauptsächlich aus einer ca. 7,65 m breiten Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen zusammensetzen. In den Einmündungsbereichen zur „Breiten Straße“ und zur „Lübschen Straße“ verringern sich die Fahrbahnbreiten auf Grund der vorhandenen engen Bebauung auf ca. 5,0 m. Die Breite der neuen Gehwege variiert ebenfalls entsprechend der vorhandenen Bebauung beträgt in der Regel aber ca. 1,5 m bis 1,8 m. Die neue Fahrbahn wird zur Erhaltung des Altstadtcharakters mit dem vorhandenen gebrauchten Natursteinpflaster neu hergestellt. Die Fahrbahnoberfläche wird durch beidseitig angeordnete Bordrinnen aus Granit, bestehend aus einem Hochbord und einer zweireihigen Gosse, eingefasst.

In den beidseitigen Gehwegen wird in Fortführung der bisherigen bewährten Bauweise rotbuntes Bockhorner Klinkerpflaster verlegt. Der Sicherheitsstreifen neben der Fahrbahn wird mit Mosaikpflaster und die Hausvorfelder mit Katzenkopfpflaster befestigt.

Die Bauzeit wird sich voraussichtlich von Anfang März 2017 bis Ende August 2018 erstrecken, sofern nicht unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die aus der archäologischen Begleitung, der Witterung bzw. bislang unbekannten Hindernissen im unterirdischen Bauraum resultieren können.

Als erste Maßnahme wird von Anfang März 2017 bis voraussichtlich Anfang Mai 2017 der vorhandene Mischwasserkanal im Bereich „Fischerreihe“ bis Einmündung „Neustadt“ ausgebaut und ein neuer Regenwasserkanal zur Herstellung des Trennsystems verlegt. Die Bauarbeiten werden in diesem Bereich von der Kreuzung „Ulmenstraße/Schiffbauerdamm“ bis Einmündung „Neustadt“ unter Einbahnstraßenregelung in Richtung „Breite Straße“ ausgeführt. Nach erfolgter Oberflächenwiederherstellung wird der Bereich wieder für den Zweirichtungsverkehr freigegeben.

Der 2. Teilbauabschnitt wird voraussichtlich Anfang Mai 2017 bis Mitte September 2017 ausgeführt und erstreckt sich von Einmündung „Breite Straße“ bis Einmündung „Wollenweberstraße“. Dieser Abschnitt wird unter Vollsperrung der Fahrbahn realisiert. Die Zufahrt zur „Neustadt“ erfolgt über die „Lübsche Straße“. Die „Wollenweberstraße“ bleibt in Richtung „Claus-Jesup-Straße“ weiter befahrbar. In der „Speicherstraße“ wird der Einrichtungsverkehr in Richtung „Breite Straße“ geändert. Während des Ausbaus des Einmündungsbereiches „Wollenweberstraße“ wird diese als Sackgasse aus Richtung „Claus-Jesup-Straße“ für die Anwohner befahrbar bleiben. Nach Abschluss der Arbeiten im 2. Teilbauabschnitt wird dieser wieder für den Zweirichtungsverkehr freigegeben.

Der 3. Teilbauabschnitt von Einmündung „Wollenweberstraße“ bis Einmündung „Heide“ wird voraussichtlich von Mitte September 2017 bis Ende April 2018 ausgeführt. Auch dieser Abschnitt wird unter Vollsperrung der Fahrbahn realisiert. Die Zufahrt erfolgt weiterhin über die „Lübsche Straße“ und der untere Bereich der „Neustadt“ über die „Breite Straße“. Die für den 2. Teilbauabschnitt geänderte Einbahnstraßenregelung der „Speicherstraße“ bleibt weiterhin bestehen, so dass der Fahrzeugverkehr hierüber in Richtung „Breite Straße“ abfließen kann. Während des Ausbaus des Einmündungsbereiches „Heide“ wird diese als Sackgasse aus Richtung „Speicherstraße“ für die Anwohner befahrbar bleiben. Nach Abschluss der Arbeiten im 3. Teilbauabschnitt wird dieser wieder für den Zweirichtungsverkehr freigegeben.

Der 4. und letzte Teilbauabschnitt wird voraussichtlich von Anfang Mai 2018 bis Mitte August 2018 ausgeführt und erstreckt sich von Einmündung „Heide“ bis zur „Lübschen Straße“. Für diesen Abschnitt ist ebenfalls eine Vollsperrung erforderlich. Eine Einfahrt in die „Neustadt“ ist dann ausschließlich von der „Breiten Straße“ aus möglich.

Während der Bauausführung werden der Fußgängerverkehr sowie die Erreichbarkeit der Wohnhaus- und Gewerbezugänge ständig aufrechterhalten. Die vorhandenen Parkplätze werden während der Bauzeit anteilig für die erforderliche Baustelleneinrichtung genutzt; es kommt zu einer bauzeitlich bedingten Verringerung des Parkplatzangebotes. Auch die Erreichbarkeit der vorhandenen Garagen kann nicht in jeder Bauphase aufrechterhalten werden.

Die Absicherung des Lieferverkehrs für die betroffenen Gewerbebetriebe und Dienstleistungsunternehmen im Baubereich ist mit dem ausführenden Baubetrieb abzustimmen. Ziel ist es, einen rechtzeitigen Informationsaustausch zu gewährleisten. Bei fehlender Zufahrtsmöglichkeit wird die bauausführende Firma den Gewerbetreibenden und Anwohnern bei Anlieferung von Waren behilflich sein.

Der Transport der Müllbehälter während der Vollsperrungsphasen zu den jeweilig einzurichtenden Sammelplätzen wird durch die vor Ort tätige Baufirma organisiert. Die Eigentümer werden gebeten, eine Tonnenbeschriftung zur besseren Zuordnung vorzunehmen.

Sofern Grundstückseigentümer im Baufeld notwendige bauliche Maßnahmen an ihren Gebäuden (u. a. Trockenlegungsarbeiten, Abdichtungen der straßenseitigen Kellerwände) für notwendig erachten, ist frühzeitig eine Abstimmung über die Realisierbarkeit und das Zeitfenster mit den Baubeteiligten herbeizuführen.

Die Hansestadt Wismar bittet alle Anwohner, die Gewerbetreibenden und Fahrzeugführer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und um erhöhte Vorsicht. Während der Baumaßnahme wird versucht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Wismar - 13.02.2017
Text: Pressestelle Hansestadt Wismar