Verbrennen von pflanzlichen Abfällen


Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Hansestadt Wismar unzulässig, der EVB stellt unterschiedliche Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist im Stadtgebiet der Hansestadt Wismar nicht zulässig. Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb stellt ausreichende Alternativen zur Verfügung. Wohin mit den pflanzlichen Abfällen? Diese Frage stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger, gerade im Herbst, wenn größere Mengen anfallen.

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb stellt hier unterschiedlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Neben der klassischen Biotonne können auch Kompostsäcke (1,92 €/Stck) beim Entsorgungs- und Verkehrsbertrieb, am Abfallwirtschaftshof oder im BürgerServiceCenter im Stadthaus erworben werden. Dieser wird zusammen mit den Biotonnen am jeweiligen Entsorgungstag eingesammelt.

Ebenso können für größere Mengen Container bestellt werden.

Auch eine Selbstanlieferung an den Abfallwirtschaftshof Müggenburg ist möglich: im März und Oktober beträgt die Gebühr für kompostierbare Gartenabfälle 1,- €/m3;.

Wismar - 13.10.2017
Text: Pressestelle Hansestadt Wismar