Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte


Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich

Aufgrund von Zustellfehlern der Post wurden einige Wahlbenachrichtigungskarten offensichtlich nicht ordnungsgemäß zugestellt. Auch Nachfragen durch die Stadtverwaltung blieben leider erfolgslos.

Die Bürger/innen haben selbstverständlich die Möglichkeit ohne Wahlbenachrichtigungskarte am 24.09.2017 zu wählen bzw. vorab die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass) im Wahllokal reicht aus.

Bei den Wahllokalen gibt es in diesem Jahr kleine Umstrukturierungen (Theaterfoyer statt HS Wismar, Clubraum des Jahnsportplatzes statt Café Wiesenweg, Marktkauf 2 statt Möbelfuchs, MEDIAN Klinik Wismar statt Kita Seebad Wendorf).

Gerne können sich die Bürger/innen, die keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, im Vorfeld an das Wahlbüro in der Scheuerstraße 2 (Tel.: 03841 251 3432 ; Email: wahlen@wismar.de) wenden. Fragen zum richtigen Wahlbezirk oder zur Eintragung im Wählerverzeichnis können hier bereits vor dem Wahltag geklärt werden. Auch am Wahlsonntag ist das Telefon ab 7 Uhr besetzt.

Wismar - 19.09.2017
Text: Pressestelle Hansestadt Wismar