Wichtige Hinweise zum Schwedenfest


17. bis 20. August 2017

Sicherheitshinweise:

Das Mitführen von Behältnissen aus Glas (wie zum Beispiel Flaschen) sowie gefährlicher Gegenstände (wie zum Beispiel Messer) im Veranstaltungsbereich ist nicht gestattet. Vor allem im Bereich des Marktplatzes während der täglichen Abendprogramme wird entsprechendes Sicherheitspersonal diesbezügliche Kontrollen durchführen.

Am Freitag und Samstag Abend rund um den Marktplatz wieder Absperrungen und Einlasskontrollen geben. Aus Sicherheitsgründen dürfen am Freitag und am Samstag ab 17 Uhr auch keine Rucksäcke und Einkaufstaschen auf den Marktplatz mitgenommen werden. Kleine Handtaschen dürfen mit, werden aber kontrolliert. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher dies zu beachten und hoffen auf Ihr Verständnis. Wir bitten die BesucherInnen des Schwedenfestes, die Vorgaben zu respektieren und den Hinweisen der OrdnerInnen Folge zu leisten.

Öffentlicher Nahverkehr

Aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens wird darum gebeten nach Möglichkeit den ÖPNV zu nutzen. Um diesen für unseren BesucherInnen noch attraktiver zu machen, werden zusätzliche Verbindungen eingerichtet. Am Freitag und Samstag starten jeweils um 23:45 Uhr von der Haltestelle Lindengarten Busse Richtung Ostseeblick (über Wendorf, wie Linie 1), nach Gartenstadt (über Dahlmannstraße, Bürgermeister-Haupt-Straße, wie Linie 4) und nach Dargetzow (über Kagenmarkt, Redentin, wie Linie 3, dann über Osttangente)

Einschränkungen im Bereich Altstadt:

Während des Schwedenfestes wird es zu temporäre Straßensperrungen im Altstadtbereich geben, insbesondere am Sonntag ab 9 Uhr während des Schwedenlaufs und des Schwedenweges. Wir bitten darum, dies zu beachten.

Parken:

Die Zahl der Parkplätze ist sehr begrenzt, daher bitten wir darum während des Schwedenfestes nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Während des Schwedenfestes sind im Stadtzentrum Verkehrsflächen für den öffentlichen Verkehr zum Teil gesperrt. Rund um das Stadtzentrum stehen Parkflächen zur Verfügung, wie z.B. Weidendamm, Altstadt Westhafen, Altstadt Hafen, Westhafen, Dahlmannstraße / Wallgarten, Dahlmannstraße / Fritz-Reuter-Schule, Kanalstraße und Altstadt Turmstraße.

Wismar - 16.08.2017
Text: Pressestelle Hansestadt Wismar