Widerspruch gegen Kreisumlagebescheid 2016


Hansestadt Wismar legt Widerspruch gegen Kreisumlagebescheid 2016 ein

Der Widerspruch wird in erster Linie formal begründet. Die Rechtsbehelfsbelehrung war unrichtig, da sie nicht über die Möglichkeit der elektronischen Widerspruchseinlegung belehrt. Gleichzeitig wurde beantragt das Widerspruchsverfahren bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht in Sachen Gemeinde Perlin ./. Landrätin des Kreises Nordwestmecklenburg (Az. 1 A 387/14) ruhen zu lassen.

Bürgermeister Thomas Beyer

(Foto: Anne Karsten)


Bürgermeister Thomas Beyer:

„Es geht bei diesem Widerspruch ausdrücklich nicht um Konfrontation mit dem Kreis, sondern es geht um die Wahrung unsere Interessen und damit der Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die sich aus dem Ausgang der Rechtsstreitigkeiten im Falle der Gemeinde Perlin ergeben können. Insofern war der Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid notwendig. “

Wismar - 30.06.2017
Text: Pressestelle Hansestadt Wismar