Wolfsübergriffe bestätigt


Saaler Bodden, Bützow, Löcknitz, Pampow – Wolfsübergriffe bestätigt

In Mecklenburg-Vorpommern gab es in diesem Jahr bisher vier Vorfälle, bei denen Wölfe verschiedene Nutztiere gerissen haben. Dies wurde aktuell durch genetische Analysen des Senckenberg-Instituts in Gelnhausen bestätigt.

In drei Fällen waren Schafhaltungen betroffen: Anfang Februar südlich des Saaler Boddens, Mitte Februar in der Nähe von Bützow und bei Löcknitz, nahe der polnischen Grenze. Ende Februar drang ein Wolf in ein gut gesichertes Damwildgatter in Pampow (nordöstlich Löcknitz) ein und riss mehrere weibliche und junge Damhirsche.

„Insgesamt gab es bei den Übergriffen 20 tote und 8 verletzte Tiere. Im Bereich des Saaler Boddens und bei Bützow sind derzeit keine territorialen Wolfsvorkommen bekannt, daher ist dort jeweils ein durchwandernder Wolf als Verursacher zu vermuten. Die beiden anderen Orte liegen innerhalb des Territoriums des Wolfsrudels aus der Ueckermünder Heide. Die betroffenen Tierhalter können auf Basis der Förderrichtlinie Wolf Kompensations­zahlungen für die gerissenen Tiere erhalten“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Insbesondere Schaf- und Gatterwildhalter sollten die Vorfälle zum Anlass nehmen, ihre Vorkehrungen zum Herdenschutz zu überprüfen. Die Zäune müssen allseitig geschlossen sein. Empfohlen werden entweder mind. 90 cm hohe stromführende Zäune mit einem Bodenabstand <20 cm bzw. Maschendrahtzäune mit mind. 120 cm Höhe und Bodenabschluss. Über diesen Grundschutz hinausgehende Schutzvorkehrungen sind auch über die Förderrichtlinie Wolf förderfähig.

Unabhängig von den aktuellen Schadensfällen ruft Minister Backhaus die Bevölkerung dazu auf, dass Wolfsmonitoring des Landes zu unterstützen: „In der Vergangenheit sind immer wieder Fotos oder Videos von vermeintlichen Wolfssichtungen in unserem Land aufgetaucht. Um ihren Echtheitswert überprüfen zu können, sind wir darauf angewiesen, dass uns Belege für konkrete Beobachtungen, zur Verfügung gestellt werden“, betonte der Minister. Adressaten sind das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) oder der Fachbereich Forstzoologie der TU Dresden. Die genauen Kontaktdaten können auf der Internetseite www.wolf-mv.de unter dem Stichwort „Monitoring“ abgerufen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit Wolfsbeobachtungen, Spuren, Losungen oder Risse online mitzuteilen. Kontaktformular unter: http://wolf-mv.de/pages/eingabe.html
Verglichen mit dem vergangenen Jahr ist bis jetzt kein Anstieg der Wolfsübergriffe in 2017 zu verzeichnen.

Hintergrund

In Mecklenburg-Vorpommern wurde der erste sesshafte Einzelwolf im Jahre 2006 bestätigt. Bis zum Jahr 2013 war insgesamt von 3 Einzeltieren auszugehen (im Bereich der Lübtheener Heide, der Ueckermünder Heide und in der südlichen Müritz-Region im Grenzbereich zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern). Seit Ende März 2013 gab es Hinweise zu Verpaarungen in der Lübtheener Heide und der Ueckermünder Heide und seit 2014 konnten in diesen Bereichen jeweils Reproduktionen nachgewiesen werden (Lübtheen: 5, 6 und 4 Welpen; Ueckermünde: 4, 7 und 6 Welpen).

Auf Grundlage von Wildkamerabelegen mit 5 abgelichteten Wölfen vom Januar 2017 (davon 4 Welpen aus dem zurückliegenden Jahr) konnte ein drittes Rudel für den Bereich der Kalißer Heide (Landkreis LUP) bestätigt werden.

In der brandenburgischen Grenzregion der Kyritz-Ruppiner Heide hat das dort bislang bekannte Einzeltier im Jahre 2016 ein Rudel begründet, dessen Aktionsradius sich auch auf Mecklenburg-Vorpommern (südliche Müritz-Region) erstreckt.

Monitoringergebnisse aus den Bereichen der Nossentiner/Schwinzer Heide und der Brohmer Berge ergeben Hinweise hinsichtlich sich dort etablierender territorialer Vorkommen eines Einzeltieres sowie eines Wolfspaares.

Unabhängig von den etablierten Tieren kommt es in loser Abfolge zu weiteren Einzelsichtungen oder sonstigen Hinweisen auf Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist nach bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass es sich dabei i.d.R. um wandernde Wölfe handelt.

Schwerin - 17.03.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt