Zusammenarbeit von Ministerium und Tierschutzbund


Ministerium und Tierschutzbund bekräftigen Zusammenarbeit


Bei einem Arbeitsgespräch im Landwirtschaftsministerium in Schwerin hat der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Tierschutzvereins e.V. kürzlich gemeinsam mit dem Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus zahlreiche Fragen des praktischen Tierschutzes in den Tierheimen beraten.

„Tierheime leisten durch die Aufnahme, die Pflege, die Betreuung und die Weitervermittlung von Fundtieren oder abgegebenen sowie sichergestellten Tieren einen bedeutenden Beitrag zum Tierschutz vor Ort. Die Ehrenämtler, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern informieren, beraten und schulen über Anforderungen an die Heimtierhaltung oder suchen gemeinsam mit Tierhaltern nach Lösungen für tierschutzrelevante Einzelfälle“, lobte der Minister.

Die Tierheime beteiligten sich auch an Projekten mit Tieren, die helfen, Sozialkontakte für Menschen zu verbessern. Aufgrund der Vorbildfunktion müssten sie nicht nur über sehr gute Tierhaltungsanlagen und ein sehr gutes Management verfügen, sie müssen zudem Quarantäneeinrichtungen und Untersuchungsmöglichkeiten für eingelieferte Tiere, Krankenstationen und Sozialeinrichtungen vorhalten, ergänzte er.

Die Vorsitzende des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbund und ihre Stellvertreterin, Frau Kerstin Lenz und Frau Margret Kuhlmann, wiesen jedoch auf die begrenzten finanziellen Mittel für die übernommenen Aufgaben hin. Insbesondere die Unterbringung von Fundtieren falle stark ins Gewicht, da dies Pflichtaufgabe der Kommunen sei.

Minister Backhaus hob hervor, dass es gemeinsam gelungen sei, die Förderung für notwendige investive Maßnahmen in den gemeinnützigen Tierheimen auszubauen. So stellt das Land in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 1,5 Mio. € zur Verfügung. Das ist im bundesweiten Vergleich ein Spitzenwert. Lenz begrüßte, dass sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag auf eine weitere Unterstützung für Tierheime und Auffangstationen für Wildtiere verständigte und forderte eine weitere finanzielle Unterstützung im Doppelhaushalt 2018/2019 für investive Mittel in den Tierheimen.

Minister Backhaus dankte dem Landesverband für die Durchführung des Katzenschutzprojektes, das 2016 und 2017 mit jeweils 20.000 € vom Land unterstützt wird. Der Deutsche Tierschutzbund hat für jede kastrierte Katze die Kennzeichnung und Registrierung eine Kofinanzierung übernommen. Dank der Kofinanzierung des Verbandes konnten 2016 zusätzlich zu den in den eigenen Mitgliedsvereinen vorgenommenen Kastrationen knapp 400 Katzen und etwa 200 Kater kastriert werden.

Kastrationsmaßnahmen sind die wichtigste Voraussetzung für den Erlass von örtlichen Kastrationsverordnungen. Die Gesprächspartner riefen die Landkreise dazu auf, von dem Erlass einer sogenannten Katzenschutzverordnung Gebrauch zu machen. Landkreise und die kreisfreien Städte sind seit 2016 ermächtigt, eine Katzenkastrationsverordnung für bestimmte Gebiete zu erlassen, wenn die Voraussetzungen des § 13 b Tierschutzgesetzes erfüllt sind. Bisher hat lediglich die Hansestadt Rostock eine solche Verordnung erlassen.

Schwerin - 20.04.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt